1215 (England):
Die "Magna Charta Libertatum", eines der wichtigsten historischen Verfassungsdokumente Englands, wurde 1215 verfasst und schränkte die Macht des Königs ein und schrieb grundlegende Rechte fest, den Adel bevorzugend.
Sie schrenkte die Macht des Königs ein und schrieb grundlegende Rechte (vor allem für den Adel) fest.
1689 (England):
Die "Bill of Rights" wurde 1689 verfasst und wurde von den Mitgliedern des zu der Zeit immer einflussreicher werdenden Parlaments an die Königsfamilie gerichtet.
Sie war eine Voraussetzung dafür, dass Wilhelm III. und Maria II. den Thron besteigen konnten.
Das Dokument stärkte die Rechte des Parlaments und schränkte die königliche Macht weiter ein und gilt als eines der wichtigsten Verfassungsdokumente Englands.
1776 (USA):
Die "Virginia Bill of Rights" wurde vom Großgrundbesitzer und Politiker George Mason formuliert, am 12. Juni 1776 von Provinzialkongress von Virginia angenommen und später zur Verfassung Virginias hinzugefügt.
Sie wurde vor der Amerikanischen Revolution verfasst und legte u.a. angeborene Menschenrechte, Volkssouveränität und Gewaltenteilung fest. Sie gilt als Vorläufer der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung.
1789 (Frankreich):
Am 25./26. August 1789 wurde in Folge der Französischen Revolution die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte verfasst, welche sich an der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung orientierte und ebenfalls nur für Männer galt.
Sie wurde von die neu enstandene Nationalversammlung verfasst und legte die Freiheitsrechte des Individuums, die Prinzipien der Volkssouveränität, der parlamentarischen Repräsentationn und der Gewaltenteilung fest.
1948:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder kurz AEMR ist eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten, die als erstes die Rechte von Männern und Freuen gleichermaßen festlegte.
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Paris mit 48 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet.
Die Enthaltungen kamen von der Sowjetunion, der Ukraine, Weißrussland, Polen, der ČSSR (Tschechoslowakische sozialistische Sowjetrepublik), Jugoslawien, Saudi-Arabien und Südafrika.
Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln.
Diese enthalten grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält.